STÖRFALLVERORDNUNG
LLG Lagerhaus GmbH; Löningen, 10.07.2020
12. BImSchV (Störfallverordnung)
"Information der Öffentlichkeit" nach § 8a und §11 Störfall-Verordnung sowie Anhang V "Information der Öffentlichkeit"
Informationen zu Betriebsbereichen der oberen Klasse
Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs
Betreiber:
LLG Lagerhaus GmbH
Vinner Weg 2B
49624 Löningen
Niedersachsen
Deutschland
(+49) 5432 / 83 – 0
Betriebsbereich:
Gebäude E, Lagergebäude
Vinner Weg 2B
49624 Löningen
Niedersachsen
Deutschland
Bestätigung des Betriebsbereichs
Die Pflichten der Störfall-Verordnung werden von der LLG Lagerhaus GmbH erfüllt. Der Betriebsbereich unterliegt den erweiterten Pflichten nach §§ 3 bis 8a sowie § 9-12 der StörfallV. Die Anzeige liegt der zuständigen Behörde
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
vor, die auch auf der Grundlage der erstellten Überwachungspläne die Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 der StörfallVO wiederkehrend durchführt.
Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich
Der Betriebsbereich dient der Lagerung und Kommissionierung von Fertigwarenerzeugnissen. Nach erfolgter Bereitstellung erfolgt der Versand mittels LKW.
vorhandene nach StörfallVO relevante Gefahrstoffe im
Betriebsbereich
Absteigend nach Störfallrelevanz
-
GHS09 – Umwelt
Gewässergefährdend Akut Kat 1
Gewässergefährdend chronisch Kat 1 und 2
-
GHS02 – Flamme
Entzündbare Flüssigkeiten Kat 2 und 3
Entzündbare Aerosole
-
GHS06 – Totenkopf
Akut toxisch Kat 1 und 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität nach einmaliger Exposition Kat 1
-
GHS03 – Flamme über einem Kreis
Entzündend (oxidierend) wirkende Flüssigkeiten der Kat 1, 2 oder 3
Entzündend (oxidierend) wirkende Feststoffe Kat 1, 2 oder 3
Allgemeine Information für die Bevölkerung
Informationen zu den Betriebsbereichen unter Berücksichti-gung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen können bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg) eingeholt werden.
Weitere Informationen zu konkreten Warnungen können durch den Katastrophenschutz erhalten werden
Landkreis Cloppenburg
Amt für Feuerschutz, Zivilschutz und Rettungsdienst
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Verhalten im Störfall:
Bei Ereignissen mit besonderem Gefahrenpotential kann die Nachbarschaft über Sirenen, Lautsprecherdurchsagen oder anderweitig gewarnt werden.
- Geschlossene Räume aufsuchen
- Fenster und Türen schließen
- Rundfunk/Fernsehen einschalten
- Auf Durchsagen und Anweisungen achten
- Entwarnungen beachten
Vor-Ort-Besichtigung - Informationen hierzu
Eine Vor-Ort Besichtigung wurde am 29.01.2024 durchgeführt.
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der StörfallVO, zu den Vor-Ort-Besichtigungen gemäß §§ 16, 17 der StörfallVO. sowie weitere Informationen können beim
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und
Klimaschutz
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Archivstraße 2
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120-0
E-Mail:poststelle@mu.niedersachsen.de
angefordert werden oder unter folgendem Link eingesehen werden:
Behördliche Stellen für weitere Informationen
Weitere Informationen zum Betriebsbereich können unter Be-rücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belan-ge nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetzes bei der zuständigen Ge-nehmigungsbehörde
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
eingeholt werden.